
Präambel
Eine gute Schule lebt von guten Beziehungen zwischen allen am Schulleben Beteiligten – Schüler:innen, Erziehungsberechtigten, Freizeitpädagog:innen, Lehrer:innen, sonstige Mitarbeiter:innen und Schulleitung. Damit dieses Miteinander gelingt, ist es wichtig, dass sich alle aktiv in das Schulleben einbringen.
Gute Zusammenarbeit beruht auf gegenseitigem Respekt, auf dem Wissen um Rechte und Pflichten sowie auf einem klaren Verständnis der gegenseitigen Erwartungen. Vereinbarungen und deren verlässliche Einhaltung sind daher ein entscheidender Beitrag zu einer Schulkultur, die von Qualität, Vertrauen und Wertschätzung geprägt ist.
Schulen sind Lern- und Lebensräume, in denen sich Schüler:innen angenommen und sicher fühlen und in denen die Entfaltung ihrer Persönlichkeit und ihrer Begabungen unterstützt wird. Schüler:innen werden in ihrer Entwicklung zu eigenverantwortlichen Persönlichkeiten gefördert und sollen bestärkt werden, für ihre Rechte auf körperliche und seelische Unversehrtheit einzutreten.
Die Grundlage dieser Hausordnung bilden die Bestimmungen der österreichischen Schulordnung nach dem SchUG (§ 43–50). Diese ist immer in der aktuellen Fassung in der RIS-Datenbank zu finden.
Pflichten und Aufgaben der Lehrenden
Die Pflichten und Aufgaben der Lehrenden werden durch das Lehrerdienstrecht geregelt. SchUG §17/1 (Unterrichtsarbeit) und SchUG § 51 (Funktionen der Lehrenden)
Pflichten der Schüleri:nnen
Im SchUG § 43 ff. sind die Pflichten der Schüler:innen festgelegt.
Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten
Im SchUG § 61 werden die Rechte und Pflichten der Erziehungsberechtigten erläutert.
Freundlichkeit, Achtsamkeit und Rücksichtnahme wird von allen Schulpartner:innen gelebt.
Jede Form der Gewalt – verbal und körperlich – wird von allen am Schulleben Beteiligten unterlassen.
Kinder werden als eigenständige Persönlichkeiten geachtet.
Persönliches Eigentum wird respektiert und deshalb auch nicht beschädigt. Gegebenenfalls muss ein Schaden ersetzt werden.
Mit Schulsachen und Eigentum der Schule wird sorgsam umgegangen.
Personenbezogene Daten werden ausschließlich auf Grundlage der Bestimmungen der EU-Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) sowie der österreichischen Rechtslage verarbeitet.
Für das Verhalten der Kinder auf dem Schulweg und vor dem Schulhaus sind die Erziehungsberechtigten verantwortlich. Die Kinder betreten allein das Schulhaus. Erziehungsberechtigte von Schüler:innen der 1. Klasse können innerhalb der ersten Schulwoche ihr Kind in die Garderobe begleiten.
Der Einlass der Schüler:innen in das Schulgebäude erfolgt um 7.45 Uhr. Ausnahme: Frühbetreuung (06.45 bis 7.45 Uhr). Der Unterricht beginnt um 8.00 Uhr. Während der Unterrichtszeiten ist das Schulgebäude versperrt.
Die Schüler:innen verlassen das Schulgebäude vor Unterrichtsende nur mit schriftlichem Einverständnis der Eltern und Erziehungsberechtigten.
Die VS Markgrafneusiedl ist eine „H2NOE“-Wasserschule, die Schüler:innen trinken Wasser oder ungesüßten Tee.
Die Schuljause enthält gesunde Lebensmittel (Obst, Gemüse, Brot, Müsli, Nüsse, …), und verzichtet auf Süßspeisen.
Bei Unterrichtsschluss bringen die Lehrenden die Schüler:innen in die Garderobe. Schüler:innen, die die Nachmittagsbetreuung besuchen, werden hier von den Freizeitpädagog:innen und Betreuer:innen abgeholt.
Die Aufsichtspflicht der Lehrer:innen endet, wenn die Schüler:innen das Schulgebäude verlassen.
Wir halten uns strikt an das Kinderschutzkonzept unserer Schule.
Für uns gilt:
Ich vermeide unvorsichtiges Verhalten wie Drängen, Raufen und Stoßen, weil es meine Mitschüler:innen und mich gefährdet.
Ich versuche einen Streit ohne Gewalt und Schimpfwörter zu lösen. Wenn ich es nicht schaffe, helfen Erwachsene oder Mitschüler:innen, eine Lösung zu finden.
Ich grüße freundlich und unaufgefordert.
Ich gehe mit meinen Mitmenschen wertschätzend und respektvoll um und achte auf meine Sprache.
Ich achte die Würde und Persönlichkeit der anderen.
Ich gehe achtsam mit Nähe und Distanz um und respektiere die persönlichen Grenzen meiner Mitmenschen.
Ich befolge die Anweisungen der Lehrer:innen, der Freizeitpädagog:innen und der Betreuer:innen.
Ich bringe anderen Vertrauen entgegen und achte das Vertrauen, das mir entgegengebracht wird.
Ich achte auf einen gleichberechtigten Umgang zwischen unterschiedlichen Geschlechtern.
Ich komme pünktlich zum Unterricht und halte Termine und Fristen ein.
Ich übernehme Mitverantwortung für ein anregendes und motivierendes Unterrichtsklima.
Ich habe bei Verstößen gegen die Regeln mit Maßnahmen zu rechnen.
Erziehungsmittel laut SchUG §47:
bei positivem Verhalten der Schülerin oder des Schülers:
bei einem Fehlverhalten der Schülerin oder des Schülers:
Alle Schulpartner:innen achten auf Körperhygiene und tragen saubere Kleidung.
Die Schüler:innen tragen im Schulhaus Hausschuhe.
Müll ist entsprechend seiner Kategorie zu trennen.
Die Toiletten werden sauber hinterlassen.
Die Nutzung von digitalen Endgeräten durch Schüler:innen ist im Schulhaus verboten, außer eine Lehrende gestattet die Nutzung von schuleigenen Laptops und Tablets für den Unterricht. Das Verbot der Nutzung erstreckt sich vom Betreten bis zum Verlassen des Schulgebäudes. Sofern private Handys und Smartwatches mitgeführt werden, sind diese ausgeschaltet in der Schultasche zu verwahren.
SchUG § 7 Abs. 6 bis 8
Schülerinnen und Schülern bis einschließlich der 8. Schulstufe ist die Nutzung von Mobiltelefonen, Smartwatches und vergleichbaren, der digitalen Kommunikation dienenden, Geräten in der Schule, im dislozierten Unterricht und bei Schulveranstaltungen verboten, außer wenn
Bild-, Ton- und Filmaufnahmen in der Schule durch Schüler:innen sind nur mit ausdrücklicher Erlaubnis der Schulleitung oder der Lehrer:innen gestattet. Die Veröffentlichung und Verbreitung von Aufnahmen aus der Schule ist nicht erlaubt bzw. bedarf es dafür die ausdrückliche Erlaubnis der Schulleitung.
Den Schulbetrieb störende und gefährliche Gegenstände sind den Lehrenden auf Verlangen zu übergeben, dazu können auch Handys zählen. Diese müssen von den Erziehungsberechtigten abgeholt werden.
Für Gespräche mit der Schulleitung, den Lehrenden, den Freizeitpädagog:innen und den Betreuer:innen wird um eine Terminvereinbarung gebeten. Es sind keine Gespräche während der Aufsichts- und Unterrichtszeit möglich. Als Kommunikationsplattform dient SchoolFox, die Schulleitung ist telefonisch oder per E-Mail erreichbar.
Jedes Fernbleiben vom Unterricht ist schriftlich (SchoolFox) zu melden.
Bei einer länger als eine Woche dauernden Erkrankung oder Erholungsbedürftigkeit oder bei häufigerem krankheitsbedingtem kürzerem Fernbleiben kann der Klassenvorstand oder der Schulleiter die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen, sofern Zweifel darüber bestehen, ob eine Krankheit oder Erholungsbedürftigkeit gegeben war.
Schwere Infektionskrankheiten, sowie Lausbefall sind umgehend der Klassenlehrer:in bekannt zu geben.
Eine Turnbefreiung ist kein automatischer Unterrichtsentfall.
Bei Fehlstunden holen Schüleri:nnen das Versäumte selbstverantwortlich nach.
Adressänderungen von Schüler:innen sind per Meldezettel unaufgefordert der Schule vorzulegen.
Änderungen der Telefonnummern der Erziehungsberechtigten sind umgehend der Schule bekanntzugeben.
Wir bemühen uns gemeinsam (Schulleitung, Lehrer:innen, Freizeitpädgog:innen, Betreuer:innen, Erziehungsberechtigte und Schüler:innen) um ein positives Schulklima, in dem wir einen respektvollen und wertschätzenden Umgang pflegen.
Die Hausordnung wurde im Schulforum am 08.10.2025 beschlossen und gilt auch für die Nachmittagsbetreuung.